
letztgültige Entscheidungsfindung des Plenums des Bundesrates. Zu einem Beschluss des Bundesrates ist prinzipiell die Anwesenheit von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Bundesrates und die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. In manchen Fällen - z.B. bei Verfassungsgesetzen, durch die die Kompetenzen ...
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/B.shtml
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